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BBK Nr. 17 vom Seite 796

Was sind eigentlich Programmierprotokolle?

Adäquater Manipulationsschutz für Kassensysteme, Trugbild oder nur ein großes Missverständnis?

Jens Reckendorf

[i]Reckendorf, Das Spannungsfeld von Registrierkassen und Betriebsprüfungen, BBK 10/2016 S. 479 NWB SAAAF-73321 Der Begriff „Programmierprotokoll“ ist allen, die sich mit der Kassenführung beschäftigen, nur zu geläufig. Der Terminus zieht sich seit einigen Jahren so hartnäckig wie unreflektiert durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen, Urteilen und vor allem Betriebsprüfungen. Aber was genau ist denn nun ein Programmierprotokoll? Ein Zyniker würde wohl sagen: „Der beste Vorwand für Betriebsprüfer, um mit einer Schätzung zu drohen“, aber Zynismus löst selten Probleme – nicht einmal im Steuerrecht. Daher soll im Folgenden der eigentliche Sinn hinter der Forderung nach Programmierprotokollen sowie die Unmöglichkeit des Erreichens der Ziele deutlich gemacht und daraus ein praxistauglicher Ausweg abgeleitet werden.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Aktuelle Situation in der Betriebsprüfung

1. Vorgehen der Finanzverwaltung

[i]BFH, Urteil vom 25.3.2015 - X R 20/13 NWB GAAAE-96112 Die Anforderung, bei der Prüfung einer elektronischen Registrierkasse Informationen über deren Programmierung vorzulegen, ist heute übliches Vorgehen bei Betriebsprüfungen und Kassen-Nachschauen. Weiteren Auftrieb hat das Thema durch das ...

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