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BBK Nr. 17 vom Seite 781

Was sind eigentlich Programmierprotokolle?

Jens Reckendorf

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 796Der Begriff „Programmierprotokoll“ zieht sich im Zusammenhang mit der Kassenführung so hartnäckig wie unreflektiert durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen, Urteilen und vor allem Betriebsprüfungen. Aber was genau ist denn nun ein Programmierprotokoll?

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Status quo in der Betriebsprüfung

[i]Ziel: Verständlichkeit der EinzelaufzeichnungenDie Forderung nach der Vorlage von Programmierprotokollen kann nur auf §147 Abs. 1 AO zurückgehen. Auch der BFH bezieht sich in seinem sog. Zeitreihenurteil vom darauf. Es kann also nur um Informationen gehen, die zum Verständnis der eigentlichen Aufzeichnungen (hier der Einzelaufzeichnungen der Registrierkassen) erforderlich sind. Nach gängiger Interpretation der Finanzverwaltung umfasst das „Verständnis der Aufzeichnungen“ neben rein inhaltlichen Fragen auch die Prüfung auf eventuelle Manipulationen: Die gelieferten Daten und Informationen sollen Manipulationen erkennbar machen bzw. deren Fehlen belegen.

[i]Kein Manipulationsschutz durch ProgrammierprotokolleManipulationen erfolgen typischerweise durch Zapper-Software oder einfach dadurch, dass die Daten einzelner Registrierkassen nicht vorgelegt werden. In beiden Fällen wäre auch mit einer vollständigen Dokumentat...

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