Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Elterngeld | Erweiterte Gesetzesauslegung des BEEG
Mütter, deren Berufsleben durch befristete Engagements geprägt ist, dürfen bei der Elterngeldberechnung nicht benachteiligt werden, wenn sie wegen einer Schwangerschaft keine neue Beschäftigung bekommen.
Eine Kamerafrau verdiente ihren Lebensunterhalt durch Zeitverträge bei Filmproduktionen. Bis zum nächsten Engagement war sie jeweils arbeitslos. Nachdem sie im Jahre 2017 schwanger wurde, durfte sie nicht mehr arbeiten und bezog Arbeitslosengeld. Nach der Geburt ihres Kinds berechnete der Landkreis das Elterngeld, wobei er für die letzten fünf Monate ein Arbeitseinkommen von 0 € zugrunde legte. Das Gericht hat zur Berechnung auf die letzten zwölf Arbeitsmonate abgestellt und hierzu die gesetzlichen Krankheitsregelungen entsprechend angewandt. Der Gesetzgeber habe den Fall von abh...