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Ladenöffnung | Sonntagsöffnung wegen Firmenjubiläums
Ein Firmenjubiläum wie ein 100-jähriges Bestehen kann ein herausragender Anlass für die Zulassung der Sonntagsöffnung einer Verkaufsstelle (vgl. § 5 Abs. 4 Satz 1 Nds. Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten – NLöffVZG) sein.
Eine Dienstleistungsgewerkschaft hat erfolglos vorläufigen Rechtsschutz gegen die Zulassung der Sonntagsöffnung der Verkaufsstelle eines Möbelhauses in H. Anfang Januar 2022 begehrt. Änderungen in der Gesellschaftsform und die Veräußerungen des Unternehmens in dessen Historie stehen nach Ansicht des Gerichts nicht entgegen, dass das Unternehmen das Firmenjubiläum auf die erstmalige Gründung von „Möbel I.“ in J. im Jahr 1921 beziehen dürfe. Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem als herausragender Anlass angegebenen Firmenjubiläum und der Sonntagsö...