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StuB Nr. 3 vom Seite 93

FISG & Enforcement: BaFin-Prüfungsschwerpunkt für die Rechnungslegung

Darstellung des BaFin-Prüfungsschwerpunkts im Kontext der nationalen und internationalen Vorgaben

WPin Jennifer Becker und Daniel Schubert

Wenn auch nicht explizit im Gesetz erwähnt, so ist die grundlegende Reformierung des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) geprägt durch die Lehren aus dem Fall Wirecard. Ziel ist es, das Vertrauen der Anleger in den deutschen Kapitalmarkt zu stärken (und in Teilen auch wieder zurückzugewinnen). Der Beitrag zeigt die zukünftige Rolle der BaFin im Überwachungsprozess für die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie eine Auseinandersetzung des eng abgegrenzten Prüfungsschwerpunkts im nationalen und internationalen Kontext der Rechnungslegung.

Theile, DRSC, IDW und BaFin, infoCenter, NWB CAAAE-70733

Kernfragen
  • Welche Änderungen treten hinsichtlich des Enforcement durch das FISG ein?

  • Wie gestaltet sich der zukünftige Verfahrensablauf?

  • Auf welchen Schwerpunkt für die Rechnungslegung betreffend Abschlüsse 2021 wird sich die BaFin bei ihrer Prüfung in 2022 konzentrieren?

I. Einleitung

[i]Lieck, Prüfungsschwerpunkte der BaFin für 2022, WP Praxis 1/2022 S. 12, NWB TAAAH-97354 Philipps, Reform des Enforcement durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz, StuB 15/2021 S. 613, NWB HAAAH-85574 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 13. Aufl. 2022, NWB MAAAH-91124 Die Reformierung des Bilanzkontrollverfahrens dient ausweislich der Ausführungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) (der Stärkung und Wiederherstellung) der Integrität und Stabilität des Kapitalmarkts. Zur Erfüllung dieser Pflichten hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre internen Strukturen und Prozesse angepasst und eine neue Gruppe Bilanzkontrolle (Gruppe BilKo) eingerichtet, die seit September 2021 mit rund 60 Beschäftigten – und damit doppelt so vielen wie zuvor bei BaFin und Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) zusammen – aktiv ist. Erklärtes Ziel ist es, „Anhaltspunkte für fehlerhafte Rechnungslegung und damit auch Bilanzmanipulation möglichst früh zu identifizieren und strafrechtlich relevante Sachverhalte gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft aufzuklären.“ Der selbst gewählte nationale Prüfungsschwerpunkt – Reverse Factoring – greift dabei zwar ein abgegrenztes, aber ermessensbehaftetes Bilanzierungsthema auf, dessen Regulierung überdies seitens des International Accounting Standards Board (IASB) im Fluss ist. 

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 6
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