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Nacherklärte Kapitaleinkünfte als neue Tatsachen im Rahmen einer Günstigerprüfung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3444Die Einführung der Abgeltungsteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2009 sollte eine Vereinfachung darstellen, stellt Steuerpflichtige, Verwaltung und Gerichte jedoch vor Herausforderungen. Der (NWB NAAAH-83618) entschieden, dass bei nacherklärten Kapitaleinkünften die Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids regelmäßig nicht mehr in Betracht kommt, wenn sich im Rahmen der Günstigerprüfung eine Steuererstattung ergibt und den Steuerpflichtigen am Bekanntwerden der neuen Tatsachen ein grobes Verschulden gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO trifft. Dabei ist es unmaßgeblich, ob es sich bei den Kapitaleinkünften um inländische oder ausländische und bei den Steuerabzugsbeträgen um inländische Kapitalertragsteuer oder ausländische Steuer/EU-Quellensteuer handelt.
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Günstigerprüfung
[i]Antrag auf GünstigerprüfungIm Rahmen der Veranlagung wird durch das Finanzamt auf Antrag überprüft, ob die Besteuerung der Kapitaleinkünfte mit dem Steuersatz von 25 % oder mit dem individuellen tariflichen Steuersatz des Steuerpflichtigen insgesamt günstiger ist. Der Antrag kann für den jeweiligen Veranlagungszeitraum nur einheitlich für sämtlic...