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Einkommensteuer | Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen
Durch das UStAVermG (s. Hörster, NWB 51/2018 S. 3816), das sog. JStG 2019 (s. Hörster, NWB 33/2019 S. 2412) sowie das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz (s. Seifert/Hammerl, NWB 38/2021 S. 2843) wurden die in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG enthaltenen Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge fortentwickelt und der Anwendungszeitraum der Regelungen verlängert. [i]Langenkämper, Firmenwagen, infoCenter, NWB YAAAB-04811 Mit Schreiben v. nimmt das BMF zu den Besonderheiten der Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten Stellung.