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Rennwett- und Lotteriesteuer | Besteuerung von Sportwetten
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Einsatz bei einer Sportwette umfasst den gesamten Betrag, den der Spieler zum Abschluss des Wettvertrags i. S. des § 763 BGB an den Veranstalter zahlt. (2) Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sportwettensteuer nach § 17 Abs. 2 Satz 2 RennwLottG a. F. ist nicht um die gegebenenfalls auf den Spieler überwälzte Sportwettensteuer zu kürzen.