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Forschungszulage | BMF-Schreiben zur Anwendung des Forschungszulagengesetzes
Zur Inanspruchnahme der Forschungszulage sind unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige i. S. des EStG und des KStG berechtigt, soweit sie nicht von der Besteuerung befreit sind. Die geltenden Grundsätze für die Anwendung des am in Kraft getretenen Forschungszulagengesetzes (v. , BGBl 2019 I S. 2763) hat das mitgeteilt.S. 3368