Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG: Berücksichtigung der Gewerbesteuerrückstellung
Mit Schreiben v. hat das BMF zur Berücksichtigung der Gewerbesteuerrückstellung beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG Stellung genommen. Durch die Änderung der Rz. 8 Satz 4 des (BStBl 2018 I S. 1207) mit (BStBl 2021 I S. 119) bleibt u. a. die nach § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbare Gewerbesteuer samt Nebenleistungen als außerbilanzielle Korrektur auch bei der Ermittlung des Gewinns für die Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG außer Ansatz. In der Folge mindert die Gewerbesteuer und mithin auch die von bilanzierenden Steuerpflichtigen zu bildende Gewerbesteuerrückstellung den Gewinn i. S. des § 4 Abs. 4a EStG und erhöht damit die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen. [i]Hänsch, Betrieblicher Schuldzinsenabzug, Grundlagen, NWB YAAAE-57242 Da sich die zu bildende Gewerbesteuerrückstellung und die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der nicht abzie...