Online-Nachricht - Freitag, 22.10.2021

Rechtsprechung | Neue Revisionsverfahren beim BFH

Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Die interessantesten Verfahren aus dem Monat Oktober 2021 haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Einkommensteuer

Rückstellung: Ist eine Rückstellung für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuerbeträge und für Steuerberatungskosten aufgrund einer Betriebsprüfung im Jahr der wirtschaftlichen Veranlassung oder in dem Jahr zu bilden, in dem der Sachverhalt von der Betriebsprüfung aufgegriffen wird? (BFH-Az. XI R 19/21; Vorinstanz: , s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 15.9.2921).

Abfindungen als Rente: Können Abfindungen, die als Entschädigungsleistungen für den Verlust von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geleistet werden, zur Vermeidung eines Zuflusses bei den Arbeitnehmern in wirksamer Weise in Zeitwertkonten (Wertguthaben) zugeführt bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei übertragen werden? (BFH-Az. IX R 25/21; Vorinstanz: , s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 19.10.2021).

Erstausbildung / Zweitausbildung: Stellt die Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin eine abgeschlossene Erstausbildung dar? Ist ein darauffolgendes Jurastudium zusammen mit der vorangegangenen Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin als einheitliche Erstausbildung anzusehen? Stellt die Tätigkeit als Steuerinspektorin die Hauptsache und das Jurastudium die Nebensache dar, sodass eine zeitliche Unterordnung des Studiums unter die Berufstätigkeit anzunehmen ist? Fehlt eine trennscharfe Rechtsprechung zwischen einheitlicher Erstausbildung und berufsbegleitender Weiterbildung (Zweitstudium), um zu einem sachgerechten Ergebnis zu kommen? (BFH-Az. III R 22/21; Vorinstanz: ).

Körperschaftsteuer

Beteiligung an anderen Körperschaften: Tritt die Rechtsfolge des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG bereits dann ein, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des Kalenderjahres eine Beteiligungshöhe von mindestens 10 % erreicht wurde? (BFH-Az. I R 16/21; Vorinstanz: ; s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 19.5.2021, und ).

Umsatzsteuer

Betriebsveranstaltung: Hat sich das Umsatzsteuerrecht bei der Berechnung der Grenze für das Vorliegen von Aufmerksamkeiten (hier im Rahmen eines Kochevents als betriebliche Weihnachtsfeier) an der neuen gesetzlichen Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG zu orientieren? Können nur solche Veranstaltungsbestandteile in die Berechnung miteinbezogen werden, welche durch die Teilnehmer unmittelbar konsumiert werden? Haben demnach angemietete Räumlichkeiten und Personal zur Verbesserung des Ambientes unberücksichtigt zu bleiben? (BFH-Az. V R 16/21; Vorinstanz: ).

Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Setzt eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger gem. § 13b Abs. 5 Satz 1 i.V.m. §§ 13b Abs. 1, 3a Abs. 2 UStG voraus, dass dem Leistungsempfänger eine gültige USt-IdNr. erteilt wurde und er diese dem Leistenden mitgeteilt hat oder kann der Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers auch auf andere Weise als durch dessen USt-IdNr. erbracht werden? (BFH-Az. V R 20/21; Vorinstanz: ).

Organschaft: Ist bei einer Einmann GmbH & Co. KG auch die nicht am Kapital beteiligte Komplementär-GmbH Teil eines Organkreises, wenn diese entgeltliche Leistungen an die Einmann GmbH & Co. KG erbringt und zwischen der Einmann GmbH & Co. KG und dem Kommanditisten eine Organschaft besteht? Erfolgt die Grundstücksvermietung von Ehegatten stets als GbR oder gilt die Bruchteilsbetrachtung des , BFH/NV 2019, 359) auch für Vermietungstätigkeiten? (BFH-Az. V R 23/21; Vorinstanz: ).

Vorsteuerabzug aus den Kosten für eine Dachreparatur bei Betrieb einer PV-Anlage: Ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen zur Beseitigung von Schäden, die allein durch die mehrjährige Ausführung besteuerter Umsätze verursacht wurden, zulässig, auch wenn die Schäden am nichtunternehmerisch zugeordneten Privatvermögen des Unternehmers entstanden sind und im Zuge der Beseitigung dieser Schäden die relevanten Eingangsleistungen damit ebenfalls (teilweise) in eine zukünftige private (nichtunternehmerische) Verwendung einfließen? (BFH-Az. XI R 16/21; Vorinstanz: ). Hinweis der Redaktion: Ein rechtskräftiges Urteil erging im Fall von Vorsteuer für eine Dachreparatur mit der Installation einer PV-Anlage, siehe hierzu unser Online-Nachricht v. 28.9.2021).

Verfahrensrecht

Verzinsung: Nachzahlungszinsen für das Veranlagungsjahr 2012 (Zinszeitraum: bis ) - Hat sich der Normzweck von § 238 Abs. 1 Satz 1 AO mit einem Zinssatz i.H. von 0,5 % pro Monat (= 6 % p.a.) durch die Niedrigzinsphase erledigt? Welche Bedeutung erlangen im Streitfall die verspätet eingereichte Steuererklärung mittels elektronischer Übermittlung (ELSTER) einerseits und die zweijährige Bearbeitungszeit des Finanzamts andererseits? Ist dem nicht beratenen Steuerpflichtigen vorzuhalten, er hätte gleich bei der Erklärungsabgabe einen möglichen Antrag auf Erhebung einer nachträglichen Vorauszahlung zur Einkommensteuer stellen müssen, um das Entstehen der Nachzahlungszinsen zu verhindern? Das Verfahren IX R 42/17 ruhte gemäß Beschluss v. bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17. Das Verfahren wurde aufgrund der Entscheidung des wieder aufgenommen und wird unter IX R 24/21 fortgeführt; Vorinstanz: .

Hinweis

Eine Auflistung sämtlicher neuer anhängiger Verfahren finden Sie hier.

Quelle: NWB Datenbank (JT)

Fundstelle(n):
NWB QAAAH-93188