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Zum unterjährigen Erwerb von Schachtelbeteiligungen nach § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG
Mit Urteil v. - 6 K 1163/17 ( NWB NAAAH-81058) hat das Hessische FG entschieden, dass der unterjährige Erwerb einer Beteiligung auch dann als i. S. des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG zu Beginn des Jahres erfolgt gilt, wenn der Erwerb durch mehrere separate Erwerbsvorgänge erfolgt.
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Urteil des Hessischen
[i]Hessisches FG, Urteil v. 15.3.2021 - 6 K 1163/17, NWB NAAAH-81058 Die Klägerin erwarb Kommanditanteile von mehreren Altgesellschaftern einer Kommanditgesellschaft, wodurch sie letztlich unterjährig mehr als 10 % der Beteiligung an einer GmbH erwarb. Da der Erwerb von mehreren Altgesellschaftern erfolgte, lehnte das Finanzamt die Anwendung des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG mit Verweis auf die ( NWB CAAAE-51928) ab, wodurch keine fiktive Rückwirkung der erworbenen Beteiligungshöhe auf den Anfang des Kalenderjahres erfolgte und § 8b Abs. 4 KStG somit insgesamt anwendbar sei. Ausschüttungen, die dem Erwerber nun aus der Beteiligung zugerechnet werden, sind nicht von § 8b Abs. 1 KStG begünstigt. Begründet wurde dies vor allem mit dem Wortlaut des § 8b Abs. 4 Satz 6 KStG, der den Erwerb „einer Beteiligung“ fordert. Der Erwerb in mehreren „Tranchen“ sei entsprechend nicht begünstigt. Di...