Fallsammlung Einkommensteuer
24. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 6: Familienleistungsausgleich, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§§ 24b, 31, 32, 62–78 EStG)
Vorbemerkungen
Einem Elternteil steht gem. § 32 Abs. 6 EStG seit dem für jedes zu berücksichtigende Kind ein Freibetrag
für das sächliche Existenzminimum i. H. v. 2.586 € (Kinderfreibetrag), ab dem VZ 2021 2.730 € und
für den üblicherweise anfallenden Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf i. H. v. 1.320 € (Betreuungsfreibetrag) im Kalenderjahr, ab dem VZ 2021 1.464 € zu.
Das Kindergeld beträgt monatlich
für das erste und zweite Kind jeweils 184 €, ab : 188 €, ab : 190 €, ab : 192 € und ab : 194 €,
für das dritte Kind 190 €, ab : 194 €, ab : 196 €, ab : 198 € und ab : 200 € und
für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 €, ab : 219 €, ab : 221 €, ab : 223 € und ab : 225 € (§ 66 Abs. 1 EStG).
Durch das Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) v. (BGBl 2018 I 2210) wird das Kindergeld ab dem
für das erste und zweite Kind von jeweils 194 € auf jeweils 204 €,
für das dritte Kind von 200 € auf 210 € und
für da...