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Anwendungsfragen zum Optionsmodell nach dem KöMoG
Eine kritische Würdigung aus Praktikersicht
Am ist das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden, das – von einigen Ausnahmen abgesehen – grds. am in Kraft tritt. Kernstück des KöMoG ist das für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften vorgesehene antragsabhängige Optionsmodell. Einige ausgewählte Anwendungsfragen rund um das Optionsmodell, das in der Praxis einen hohen Beratungsbedarf auslösen wird, werden nachstehend einer kritischen Würdigung unterzogen.
Kusch, Option nach § 1a KStG (KöMoG): Wahl der Rechtsform – Checkliste und Berechnungsschema, NWB YAAAH-80736
Wer ist Einbringender und was ist Einbringungsgegenstand beim fiktiven Formwechsel im Rahmen der Optionsausübung?
Was gilt zur Problematik des Sonderbetriebsvermögens?
Was ist vor der Optionsausübung zu raten?
I. Antrag auf Anwendung des Optionsmodells
[i]Adrian/Fey, Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts, StuB 14/2021 S. 557, NWB DAAAH-83079 Mayer/Käshammer, Das Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung, NWB 18/2021 S. 1300, NWB PAAAH-77399 Strecker/Carlé, KöMoG: Behandlung des Sonderbetriebsvermögens im Rahmen des Optionsmodells, NWB 28/2021 S. 2022, NWB DAAAH-83092 Nach dem Optionsmodell gem. § 1a KStG können sich bestimmte Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften bzw. deren Gesellschafter auf unwiderruflichen Antrag ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft bzw. wie die Gesellschafter einer Kapitalgesells...