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Horizontalstudie des DRSC zur Praxis der nichtfinanziellen Berichterstattung
Empirische Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen für die Überarbeitung der CSR-Richtlinie
Am veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf seiner Website den Abschlussbericht des Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC), in dem dieses zum einen die Ergebnisse seiner vom BMJV in Auftrag gegebenen Horizontalstudie zur Anwendungspraxis der nichtfinanziellen Berichterstattung gem. dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) darstellt, zum anderen aber auch Handlungsempfehlungen für die anstehende Überarbeitung der CSR-Richtlinie 2014/95/EU unterbreitet. Der vorliegende Beitrag ordnet die Studie in die aktuellen Entwicklungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung auf europäischer Ebene ein und stellt die wesentlichen Untersuchungsergebnisse sowie die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen des DRSC überblicksartig dar.
Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (HGB), infoCenter, NWB CAAAG-79145
Um die Frage eines Reformbedarfs der EU-Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung fundiert beantworten und die Entwicklungen auf europäischer Ebene aktiv mitgestalten zu können, hat das BMJV im März 2020 das DRSC mit einer umfangreichen Untersuchung der Anwendungspraxis der nichtfinanziellen Berichterstattung in Deutschland beauftragt.
Die Ergebnisse der seitens des DRSC durchgeführten Horizontalstudie zeigen an verschiedenen Stellen Verbesserungs- wie auch Vereinheitlichungsmöglichkeiten, die durch entsprechende Richtlinienanpassungen zur Optimierung der aktuellen Praxis der nichtfinanziellen Berichterstattung vorgenommen werden können.
Die aktuellen Entwicklungen deuten bereits eine weitere Verschärfung der Berichtspflichten an.
I. Einleitung
[i]Lanfermann/Scheid, DRSC-Studie
zur nichtfinanziellen Berichterstattung in Deutschland, PiR 3/2021 S. 75,
NWB AAAAH-72871
Fink/Bäuscher,
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in der nichtfinanziellen
Berichterstattung der DAX- und MDAX-Unternehmen – Eine empirische
Analyse, StuB 7/2021 S. 289,
NWB EAAAH-74938 Bereits seit einigen
Jahren werden eine nachhaltige
Unternehmensführung sowie damit einhergehend eine dezidierte
Umwelt- und Sozialberichterstattung sowohl
zivilgesellschaftlich als auch in der unternehmerischen Anwendungspraxis
verstärkt diskutiert. Auf
europäischer Ebene fußen die regulatorischen Anforderungen an eine
nichtfinanzielle Berichterstattung u. a. auf der Mitteilung der EU-Kommission
zu Binnenmarktakten vom , in deren Zuge die Kommission einen
branchenübergreifenden Verbesserungsbedarf
hinsichtlich der Transparenz der Sozial- und Umweltberichterstattung der
Unternehmen feststellte. In der Folge erkannte das EU-Parlament in seinen
Entschließungen zur sozialen Verantwortung der Unternehmen vom die
Bedeutung der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen an, um damit
Gefahren für die Nachhaltigkeit aufzuzeigen und das Vertrauen von Investoren
und Verbrauchern in die Unternehmen zu stärken, gleichzeitig aber auch
langfristige Rentabilität mit sozialer Gerechtigkeit und Umweltschutz zu
verbinden. Auf dieser Grundlage
wurde am die CSR-Richtlinie 2014/95/EU verabschiedet, die am
in Kraft trat. Danach haben bestimmte große Unternehmen und Gruppen
u. a. eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung in ihren (Konzern-)Lagebericht
aufzunehmen. Gemäß Art. 4 Abs. 1 der CSR-Richtlinie wurden die Mitgliedstaaten
dazu angehalten, die Richtlinienvorgaben bis zum in nationales Recht
umzusetzen.
S. 374