NWB-BB Nr. 2 vom Seite 39

Jahresabschlussanalyse in der Corona-Pandemie

Teil 1: Restaurants

Dr. Carola Rinker *

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Unternehmen zeigen sich deutlich bei der Jahresabschlussanalyse. Diese ermöglicht nicht nur einen Vergleich einiger relevanter Kennzahlen mit dem Vorjahr, sondern zeigt auch die tatsächlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die einzelnen Unternehmen. Sowohl relevante Kennzahlen als auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bilanzen der Unternehmen sind dabei je nach Branche sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund wird in dieser Beitragsreihe jeweils eine Branche unter die Lupe genommen. Der erste Teil beginnt mit den Restaurants, die aufgrund wochenlanger Schließungen während des Lockdowns im Frühjahr und Winter 2020 massiv von der Corona-Pandemie betroffen waren. Übrigens: Für Ihre Jahresabschlussanalyse unterstützen wir Sie in der NWB Datenbank unter NWB JAAAF-87036 mit zwei Tools, einer Checkliste sowie einem Online-Buch.

Jahresabschluss-Analyse: Tools, Checkliste und Online-Buch, NWB JAAAF-87036

I. Überblick über die Beitragsreihe

Die Beitragsreihe „Jahresabschlussanalyse in der Corona-Pandemie“ besteht aus fünf Teilen und wird in aufeinander folgenden Heften veröffentlicht:


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Jahresabschlussanalyse in der Corona-Pandemie
Teile der Beitragsreihe
Heftausgabe
Teil 1:
Restaurants
Teil 2:
Automobilzulieferer
Teil 3:
Reiseanbieter
Teil 4:
Online-Händler
Teil 5:
Versicherungen

Download-Tipp

Wir unterstützen Sie bei der Jahresabschlussanalyse mit zwei Tools, einer Checkliste sowie dem Online-Buch „Praktische Jahresabschlussanalyse“. Die Inhalte stehen Ihnen im Rahmen Ihres Abonnements kostenlos in der NWB Datenbank unter NWB JAAAF-87036 zur Verfügung.

II. Besonderheiten von Restaurants 2020

Restaurants waren einige der Branchen, die 2020 besonders unter der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Folgen zu leiden hatten. Durch den Lockdown im Frühjahr und Winter 2020 waren sie wochenlang geschlossen. Lediglich Verkäufe für Take-away oder durch einen Lieferservice waren zulässig.

Die Umsatzeinbrüche wurden von staatlicher Seite mit Soforthilfe (Frühjahr) und November- bzw. Dezemberhilfen (Winter) kompensiert. Bei den Hilfen im Winter 2020 wurden beispielsweise im November 2020 75 % des Vorjahresumsatzes als Entschädigung für die Schließung gezahlt. Dies erfolgte für den Dezember 2020 analog.

Darüber hinaus haben Restaurants ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt. Dadurch wurden aus Sicht des Unternehmens die Personalkosten gesenkt, sofern keine Aufstockung seitens des Arbeitgebers bis zum „normalen“ Nettogehalt erfolgte.

III. Darstellung ausgewählter Kennzahlen

Bei der Jahresabschlussanalyse sollte jedes Unternehmen seine eigenen Kennzahlen festlegen, die jährlich ermittelt werden, um die Entwicklung beurteilen zu können. Es bieten sich verschiedene Kennzahlen zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage an.

Download-Tipp

Das Muster „Kennzahlen-Glossar“, NWB KAAAH-41641, hilft dabei, die einmal festgelegten Kennzahlen für alle Mitarbeiter im Unternehmen transparent darzustellen. Es sollte routinemäßig einmal pro Jahr auf Aktualisierungsbedarf überprüft werden. S. 40


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Übersicht 1: Ausgewählte Kennzahlen für die Jahresabschlussanalyse von Restaurants
Kennzahl
Berechnung
Erläuterung
1
Wareneinsatz
Warenverbrauch/Umsatzerlöse
- Anteil des Warenverbrauchs an den Umsatzerlösen
- Wareneinsatz sollte nicht > 30 % sein
2
Personalaufwandsquote
Personalaufwand/Gesamtaufwand
- Anteil der Personalkosten an den gesamten Aufwendungen des Restaurants
3
Personalquote
Personalaufwand/Umsatzerlöse
- Anteil des Personalaufwandes an den Umsatzerlösen
- Personalquote sollte nicht > 30 % sein

Für die folgende Analyse wurden die in Übersicht 1 abgebildeten Kennzahlen ausgewählt. Die Auswahl ist jedoch keinesfalls als abschließend zu sehen. Die hier beschriebenen Kennzahlen sind für die Beratung Ihrer Mandanten der jeweiligen Branche lediglich als Anregung zu verstehen.

In der Gastronomie stellen die Kostenpositionen Wareneinsatz und Personal die größten Posten dar. Aus diesem Grund stehen diese Kennzahlen im Folgenden besonders im Fokus. Sofern die Gaststätte gepachtet ist, zählt die Pacht ebenso zu den größten Fixkosten eines Restaurants.

Auf die Darstellung von absoluten Kennzahlen wird verzichtet, da für eine genauere Interpretation das Verhältnis einer Kennzahl zu einer anderen aussagekräftiger ist (Beispiel: Anteil des Personalaufwandes an den erzielten Umsatzerlösen). Ebenso wenig werden branchenübergreifende Kennzahlen dargestellt, wie beispielsweise die Eigenkapitalquote oder die Umsatzrentabilität. Da die Bezeichnung von Kennzahlen nicht immer einheitlich erfolgt, wird jeweils auch die Berechnung der jeweiligen Kennzahl angegeben.

Die erzielten Umsatzerlöse können auch ins Verhältnis zu den Mitarbeitern, den Öffnungstagen oder den Gästen gesetzt werden. Dies setzt allerdings die Verfügbarkeit der Daten voraus, was bei kleineren Restaurants sicherlich weniger der Fall sein wird. Sofern während des Lockdowns ein Take-away- oder ein Lieferservice angeboten werden, können sich Schwierigkeiten bei der Interpretation der Kennzahlen ergeben.

Praxis- und Download-Tipp

Der Wareneinsatz sowie die Personalaufwendungen sollten in der Gastronomie regelmäßig analysiert werden. Die Summe aus Wareneinsatz und Personalkosten sollten nicht mehr als 60 % der Gesamtkosten ausmachen.

Um eine detailliertere Analyse zu erhalten, ist die differenzierte Betrachtung von Speisen und Getränken empfehlenswert. Das Excel-Tool „Kalkulation für Gastronomiebetriebe“, NWB YAAAF-86850, unterstützt Sie dabei, für die jeweiligen Speisen und Getränke mit wenig Aufwand eine Kalkulation einzuführen.

Durch die bis zum geltenden geringeren Mehrwertsteuersätze für die Gastronomie für Essen im Restaurant i. H. von 5 % (ab : 7 %) gab es hier ohnehin eine automatische Abgrenzung in der Buchhaltung: Denn die Getränke wurden weiterhin mit 16 % (ab : 19 %) besteuert. Allerdings sind die Umsatzerlöse der Getränke im Jahr 2020 vermutlich massiv eingebrochen, da bei Take-away- bzw. Lieferservice weniger Getränke bestellt werden, als dies bei einem Essen im Restaurant der Fall wäre.

IV. Praxisbeispiel

1. Die Schlemmer-GmbH

Bei der Bilanz handelt es sich um ein real existierendes Restaurant. Der Firmenname ist ein reiner Fantasiename und steht in keinem Zusammenhang zum tatsächlichen Firmennamen des Restaurants. Um Daten als Ausgangsbasis für die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Jahresabschlussanalyse 2020 zu haben, werden die Zahlen der letzten beiden Jahre vor der Corona-Pandemie dargestellt.

Die Bilanz der Schlemmer-GmbH zum ist in Übersicht 2 abgebildet.

Das Restaurant wurde nach einer Schließung und einem Umbau im Frühjahr 2018 wiedereröffnet. In der ersten Jahreshälfte 2018 wurde dem Geschäftsführer aufgrund der finanziellen Lage kein Gehalt bezahlt. Zum bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter i. H. von 266.109,26 € (Vorjahr: 283.059,89 €).


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Übersicht 2: Bilanz der Schlemmer-GmbH zum
Aktiva
Passiva
A. Anlagevermögen
46.344,00
44.357,00
A. Eigenkapital
0
0
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
4.189,00
1.250,00
I. Gezeichnetes Kapital
25.000,00
25.000,00
II. Sachanlagen
42.155,00
43.107,00
II. Verlustvortrag
-315.851,01
-217.795,77
B. Umlaufvermögen
106.232,18
125.977,41
III. Jahresüberschuss
77.344,86
-98.055,24
I. Vorräte
5.126,88
3.873,63
IV. Nicht gedeckter Fehlbetrag
213.506,15
290.851,01
II. Forderungen und sonstige Vermögensg.
23.046,63
27.857,40
B. Rückstellungen
38.100,00
4.032,75
III. Kassenbestand, Bankguthaben
78.058,67
94.246,38
C. Verbindlichkeiten
331.016,49
459.784,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten
3.034,16
2.631,84
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
53.016,49
166.784,51
D. Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag
213.506,15
290.851,01
davon mit Restlaufzeit > 1 Jahr
278.000,00
293.000,00
Bilanzsumme
369.116,49
463.817,26
Bilanzsumme
369.116,49
463.817,26S. 41

Wie aus der Bilanz 2019 ersichtlich ist, wurde im Geschäftsjahr 2019 ein Jahresüberschuss erwirtschaftet, der zu einer Verringerung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags führte. Auf eine detailliertere Analyse der Vermögens- und Finanzanlage des Restaurants vor der Corona-Pandemie wird an dieser Stelle verzichtet.

Aus der GuV 2019 sind für die Analyse der Kennzahlen die folgenden Zahlen relevant:


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Übersicht 3: Auszug aus der GuV 2019 der Schlemmer-GmbH
Umsatzerlöse
840 T€
Warenverbrauch
230 T€
Pacht
120 T€
Personalaufwendungen
400 T€
Gesamtaufwand
763 T€
Gewinn vor Steuern
77 T€ (vgl. Bilanz)

2. Jahresabschlussanalyse 2019

Die Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2019 zeigt die folgenden Ergebnisse:

  • Wareneinsatz (230 T€/840 T€ = 27,38 %): Der Wareneinsatz liegt bei < 30 % und bewegt sich damit im grünen Bereich.

  • Personalaufwandsquote (400 T€/763 T€ = 52,42 %): Mehr als die Hälfte der Aufwendungen sind Personalkosten.

  • Personalquote (400 T€/840 T€ = 47,6 %): Die Personalquote liegt deutlich über 30 %. Daher sollten hier die Gründe genauer analysiert werden.

Wie diese Analyse zeigt, müssten für eine detailliertere Analyse der wirtschaftlichen Lage des Restaurants noch weitere Kennzahlen (z. B. EK-Quote, Liquiditätskennzahlen) ermittelt werden. Der Fokus soll jedoch hier auf diesen drei Kennzahlen liegen, um den Einfluss der Corona-Pandemie auf einzelne Kennzahlen genauer darstellen zu können.

Download-Tipp

Kennzahlen zur Liquiditätssteuerung – Berechnungsprogramm, NWB NAAAD-89991

Bereits vor der Corona-Pandemie war die Personalquote des Restaurants also deutlich höher als 30 %. Fraglich ist, inwieweit dies mit der Wiedereröffnung des Restaurants im Vorjahr zusammenhängt.

Anders als beim Wareneinsatz und der Personalquote werden bei der Personalaufwandsquote als Quotient die Gesamtaufwendungen herangezogen. Daher wird diese Kennzahl durch sonstige Gegebenheiten des Restaurants beeinflusst, wie beispielsweise die Höhe der Pacht, die bei der Schlemmer-GmbH auch eine größere Kostenposition ausmacht.

3. Jahresabschlussanalyse 2020

Zur Ermittlung möglicher Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden als Grundlage die relevanten Kennzahlen auf Basis des Jahresabschlusses von 2019 genommen. Dabei wurde wie folgt vorgegangen:

  • Umsatzerlöse (Betrag 2020: 840 T€ x 0,4 = 336 T€): Aufgrund derzeitiger Prognosen wird von einem Umsatzrückgang i. H. von 60 % ausgegangen.

  • Warenverbrauch (Betrag 2020: 230 T€ x 0,4 = 92 T€): Der Warenverbrauch ist im gleichen Verhältnis gesunken wie die Umsatzerlöse.

  • Personalaufwendungen (Betrag 2020: 400 T€ - 100 T€ = 300 T€): Aufgrund der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld konnten die Personalaufwendungen reduziert werden. Es wird vereinfacht von Folgendem ausgegangen:

    • Kurzarbeit über vier Monate im Jahr 2020 zu 100 %.

    • Aufstockung der Gehälter der Mitarbeiter, um diese zu halten.

    • Gesamteinsparungen 2020: 100 T€.

  • Gesamtaufwendungen (Betrag 2020: 763 T€ - 138 T€ - 100 T€ = 525 T€): Die Pacht und sonstige Kosten (z. B. Buchhaltung, Steuerberater) blieben im Vergleich zum Vorjahr auf dem gleichen Niveau. Von den Gesamtaufwendungen des Vorjahres wurden die Einsparungen beim Personal (100 T€) und beim Warenverbrauch (230 T€ - 92 T€ = 138 T€) abgezogen.

Aus Vereinfachungsgründen wird davon ausgegangen, dass das Restaurant während des Lockdowns weder einen Take-away- noch einen Lieferservice angeboten hat. Zudem wird aus Vereinfachungsgründen auf die Betrachtung der anteiligen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen in Kurzarbeit verzichtet.

  • Wareneinsatz (92 T€/336 T€ = 27,38 %): Der Wareneinsatz befindet sich weiterhin im grünen Bereich, da dieser unter 30 % liegt.

  • Personalaufwandsquote (300 T€/525 T€ = 57,14 %) und Personalquote (300 T€/336 T€ = 89,29 %): Diese beiden Kennzahlen werden maßgeblich durch das gezahlte Kurzarbeitergeld beeinflusst. Das Kurzarbeitergeld selbst ist für das Unternehmen zwar lediglich ein sog. durchlaufender Posten, da dieses von der Arbeitsagentur erstattet wird. Die beiden Kennzahlen sind aus diesem Grund auffallend hoch, werden jedoch durch die Aufstockung an die Arbeitnehmer erheblich beeinflusst.

Die Analyse der Kennzahlen für 2020 zeigt deutlich: Durch das gezahlte Kurzarbeitergeld werden Kennzahlen, die die Personalkosten umfassen, erheblich beeinflusst. Grundsätzlich stellt das gezahlte Kurzarbeitergeld für das Restaurant keine Aufwendungen dar, da es von der Arbeitsagentur übernommen wird. Dadurch sinken die Personalkosten des Restaurants.

Jedoch haben einige Gastronomie-Betriebe das Kurzarbeitergeld ihrer Mitarbeiter im Frühjahr 2020 aufgestockt, um diese S. 42halten zu können. Denn die Gehaltseinbußen bei 100 % Kurzarbeit für die Mitarbeiter sind erheblich, so dass die Sorge bestand, dass sich diese nach einem anderen Job umsehen könnten. Die an die Mitarbeiter gezahlten Aufstockungen stellen wieder Personalaufwendungen dar und wirken sich dadurch auf die Kennzahlen aus. Dies gilt insbesondere für die Personalquote, da diese die Personalkosten ins Verhältnis zu den erzielten Umsatzerlösen setzt.

V. Grenzen der Analyse

In der Praxis stößt man bei einer Analyse immer wieder an Grenzen, die die Aussagekraft der Ergebnisse einschränken können. Dazu einige (nicht abschließende) Beispiele:

  • Gastronomie-Betriebe werden häufig familiär geführt. Dies hat zur Folge, das mitarbeitende Familienmitglieder häufig nicht wie fremde Dritte ein Gehalt oder Lohn beziehen. Dies verringert die Personalkosten und erhöht den Gewinn.

  • Bei Familienbetrieben wird je nach Rechtsform häufig keine Pacht für die Nutzung des Gastronomiebetriebs gezahlt. Auch in diesem Fall wird aufgrund geringerer Kosten ein höherer Gewinn ausgewiesen.

  • Etwaige Staatshilfen müssen bei der Berechnung von Kennzahlen herausgerechnet werden. So erhöhen die im Frühjahr 2020 gezahlten Soforthilfen zwar den Gewinn bzw. verringern den Verlust, zählen aber nicht zu den Umsatzerlösen. Die Soforthilfen werden als sog. sonstige betriebliche Erträge verbucht.

Literatur-Tipps
  • Rinker, Auswirkungen der Corona-Hilfen auf die BWA – Kurzarbeitergeld, Soforthilfen, Steuerstundungen und KfW-Darlehen in der kurzfristigen Erfolgsrechnung, NWB-BB 9/2020 S. 272, NWB CAAAH-56251

  • Meyer, Gastronomie: Betriebswirtschaftliche Beratung in der Restart-Phase – Herausforderungen in der Unternehmens- und Finanzplanung, NWB-BB 10/2020 S. 305, NWB JAAAH-58343

  • Erichsen, Beratungsbeispiel: Wie Gastronomiebetriebe die Corona-Krise bewältigen können – Situation analysieren und Maßnahmen ergreifen, NWB-BB 1/2021 S. 14, NWB FAAAH-67438

Fazit

Anhand der dargestellten Kennzahlen können die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf ein Restaurant ermittelt werden. Allerdings zeigt sich, dass die Ergebnisse nicht nur durch Staatshilfen beeinflusst werden. Ebenso wirken sich die tatsächlichen Verhältnisse (Gehaltszahlungen bei Familienbetrieb) auf die Ergebnisse aus.

Autorin

Dr. Carola Rinker
ist Unternehmensberaterin und spezialisiert auf die Bereiche Rechnungslegung und Unternehmensbewertung. Sie schreibt regelmäßig für den NWB-Expertenblog sowie den Blog „Abgeschminkt“ des FINANCE-Magazins. Carola Rinker hat überdies langjährige Erfahrung als Dozentin und Referentin für Video-Vorlesungen. Auf ihrem Youtube-Kanal hat sie vor einigen Monaten eine Serie zum Thema „BWA in 5 Minuten“ gestartet. Weitere Informationen unter www.carolarinker.de.

Fundstelle(n):
NWB-BB 2/2021 Seite 39
NWB YAAAH-69189