RL (EU) 2017/1852 Artikel 1

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

In dieser Richtlinie wird ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten festgelegt, wenn diese Streitigkeiten durch die Auslegung und Anwendung von Abkommen und Übereinkommen entstehen, welche die Beseitigung der Doppelbesteuerung von Einkommen und gegebenenfalls Vermögen vorsehen. Darüber hinaus werden die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen festgelegt, wenn derartige Streitigkeiten entstehen. Für die Zwecke dieser Richtlinie wird eine Angelegenheit, die zu derartigen Streitigkeiten führt, als „Streitfrage” bezeichnet.

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BAAAH-64843