Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grunderwerbsteuerliche Konzernklausel – Wie bestimmt sich das herrschende Unternehmen?
Der Wortlaut der Konzernklausel ist an vielen Stellen auslegungsbedürftig und strittig. Die Entscheidungen des BFH vom 21./ haben zu ganz wesentlichen Auslegungsfragen Rechtsklarheit geschaffen. In der nachfolgenden Besprechung eines aktuellen GE ( NWB UAAAH-56498) wird auf eine weitere Fragestellung – die Bestimmung des herrschenden Unternehmens innerhalb eines Konzerns – eingegangen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Hintergrund
[i]Wischott/Graessner, NWB 18/2020 S. 1320Durch die Entscheidungen des BFH zur Auslegung der Konzernklausel (§ 6a GrEStG) in 2019 ist erfreulicherweise die Zielsetzung der Vorschrift, nämlich Umstrukturierungen im Konzern zu erleichtern, wieder stärker in den Vordergrund getreten. Dies ist für die praktische Anwendung sehr zu begrüßen. Zwischenzeitlich sind die Urteile des BFH auch im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden, so dass sie auch für die Finanzverwaltung bindend geworden sind. Die Entscheidung des FG Düsseldorf zeigt, dass aber weiterhin grundsätzliche Fragen noch nicht abschließend geklärt sind.
Entscheidung des FG Düsseldorf
[i]Jede Konzerngesellschaft kann grds. herrschendes Unternehmen sein, nicht nur die KonzernspitzeInnerhalb einer mehrstufigen 100 %igen Beteiligungskette...