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Wirksamer Ausschluss einer Gesellschafterin aus der GmbH ohne Anteilsverwertungsbeschluss
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2983Eine missliebige Gesellschafterin kann unter den durch die Satzung vorgesehenen Voraussetzungen durch Beschluss aus einer GmbH ausgeschlossen werden, ohne dass zugleich die Gesellschafterversammlung eine Entscheidung über die Verwertung der Anteile der ausgeschlossenen Gesellschafterin treffen muss. Dies hat der , NWB AAAAH-56457) kürzlich entschieden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Keine Erforderlichkeit synchroner Beschlüsse
[i]Schutz der Kapitalaufbringung nicht nachteilig betroffenAus Sicht des II. Zivilsenats konnte die Gesellschafterin, obwohl sie ihre bereits fällig gestellte Einlage noch nicht vollständig erbracht hatte, sehr wohl aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, ohne dass zugleich mit dem Ausschluss ein Beschluss über die Verwertung ihres Geschäftsanteils gefasst werden musste. Eine Gleichzeitigkeit des Ausschlusses der Gesellschafterin und der Entscheidung über das Schicksal ihres Geschäftsanteils ist danach zum Schutz der Kapitalaufbringung nicht geboten.
[i]Geschäftsanteil bleibt trotz Gesellschafterausschluss bestehenEin Ausschließungsbeschluss hat zwar zur Folge, dass ein betroffener Gesellschafter seine Gesellschafterstellung verliert. Sein Geschäftsanteil bleibt aber bestehen. Die Gesellschafterstellung ...