HGB § 17

Erstes Buch: Handelsstand

Dritter Abschnitt: Handelsfirma

§ 17 Begriff der Firma [1]

(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

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AAAAA-73945

1Anm. d. Red.: § 17 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 1474) mit Wirkung v. .