HGB § 17
Erstes Buch: Handelsstand
Dritter Abschnitt: Handelsfirma
§ 17 Begriff der Firma [1]
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
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AAAAA-73945
1Anm. d. Red.: § 17 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 1474) mit Wirkung v. .