VO (EU) 2016/1103 Artikel 32

Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 32 Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen mit Ausnahme seines Internationalen Privatrechts zu verstehen.

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SAAAH-01263