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VO (EU) 2016/1103 Artikel 2

Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Zuständigkeit für Fragen des ehelichen Güterstands innerhalb der Mitgliedstaaten

Diese Verordnung berührt nicht die Zuständigkeit der Behörden der Mitgliedstaaten für Fragen des ehelichen Güterstands.

Fundstelle(n):
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SAAAH-01263

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