BlnDSG § 7

Teil 1: Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel 4: Berliner Beauftragte oder Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

§ 7 Errichtung

Die oder der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist eine oberste Landesbehörde.

Fundstelle(n):
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MAAAG-89443