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Neues zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG
Aktuelle Rechtsprechung
Nach § 37b EStG können Sachzuwendungen mit einem Pauschsteuersatz von 30 % durch den Zuwendenden versteuert werden. Beim Zuwendungsempfänger unterbleibt bei zulässiger Pauschalierungsanwendung eine individuelle Besteuerung. Die Rechtsprechung hat sich mit für die Praxis wesentlichen Einzelfragen zur Pauschalierung nach § 37b EStG auseinandergesetzt. Hierauf wird nachfolgend näher eingegangen.
Für das Zusätzlichkeitserfordernis in § 37b EStG reicht es nach dem nicht aus, dass die Zuwendung des Stpfl. zu einer Leistung eines Dritten an den Zuwendungsempfänger hinzutritt.
Das FG Bremen hat sich mit Urteil vom mit den steuerlichen Folgen der Überlassung von Stadion-VIP-Eintrittskarten für Bundesliga-Spiele an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde auseinandergesetzt.
Die Einladung von Geschäftsfreunden zu einem Bundesliga-Spiel kann danach eine betrieblich veranlasste Zuwendung darstellen, die zusätzlich zur ohnehin geschuldeten Leistung oder Gegenleistung erbracht wird.
I. Grundsätzliches
[i]Schmidt/Wiebecke,
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer,
Grundlagen
NWB IAAAE-67929
Langenkämper,
Betriebsveranstaltungen, infoCenter
NWB KAAAC-37522
Pauschalbesteuerung
Sachbezüge und Arbeitslohn:
Checkliste zur Prüfung der
Voraussetzungen für § 37b EStG und § 40 Abs. 2 EStG, Checkliste
NWB YAAAE-66032
Backhaus/Engelsing,
Steuerpauschalierung nach § 37b EStG für betrieblich veranlasste Zuwendungen,
NWB 21/2018 S. 1502
NWB EAAAG-83825
Seifert, Aktuelle
Entwicklungen zur Pauschalierung nach § 37b EStG,
StuB 18/2017
S. 708 NWB NAAAG-57017
Seifert, § 37b EStG:
Neues zur Bemessungsgrundlage, StuB 3/2017 S. 119
NWB IAAAG-36436
Kanzler, in:
Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG Kom...