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Mit Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen die Nachfolge gut regeln
Besonderheiten und Fallstricke von Verzichtsverträgen im Überblick
Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge gehören zum Standard in der erbrechtlichen Gestaltungsberatung. Sie sind ein probates Mittel, wenn die Gefahr besteht, dass vom Erblasser vorgesehene Nachfolgeregelungen durch die Geltendmachung von Erb- und vor allem Pflichtteilsansprüchen gefährdet oder gar durchkreuzt werden. So kommen Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge in der Praxis in Betracht, wenn es um die Erhaltung eines Unternehmens, um sinnvolle Gestaltungen in Patchworkfamilien oder um den Ausschluss eines (künftigen) Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge geht. Pflichtteilsverzichtsverträge werden häufig auch mit Schenkungen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge verbunden. Der folgende Beitrag zeigt im Überblick die Besonderheiten und Fallstricke, die bei solchen Verzichtsverträgen zu beachten sind. Dabei wird auch auf die Entscheidung des NWB SAAAF-89525) zur Sittenwidrigkeit eines Erb- und Pflichtteilsverzichts sowie auf das aktuelle NWB LAAAG-53338 zur steuerlichen Behandlung einer Abfindung, die für einen Pflichtteilsverzicht gezahlt wird, eingegangen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrag...