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Erbschaftsteuer bei der Vererbung des Pflichtteilsanspruchs
Anmerkungen zum
Die jüngste Entscheidung des gibt Anlass, den Blick auf die Besteuerung vererbter Pflichtteilsansprüche zu lenken. Zu untersuchen sind insbesondere Fallkonstellationen, in denen der Pflichtteilsberechtigte innerhalb der Verjährungsfrist stirbt, ohne den Pflichtteilsanspruch bereits geltend gemacht zu haben, und damit den Pflichtteilsanspruch an den „Pflichtteilserben“ vererbt.
Was folgt aus dem ?
Was gibt der BFH als Begründung für sein Urteil an?
Wie lassen sich die in bestimmten Konstellationen auftretenden Ungleichgewichte ausgleichen?
I. Einleitung
[i]Hülsmann, Besteuerung eines durch Erbanfall erworbenen Pflichtteilsanspruchs, NWB 24/2017 S. 1803 NWB SAAAG-46679Christ, Wenn im Nachlass ein Pflichtteilsanspruch schlummert, KSR 5/2017 S. 10 NWB FAAAG-43899Verjährter Pflichtteilsanspruch als Nachlassverbindlichkeit gegen sich selbst, Mustereinspruch NWB IAAAF-78336Verjährte Pflichtteilsansprüche sind nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar?, Mustereinspruch NWB MAAAF-78339 Mit dem in den §§ 2303 BGB geregelten Pflichtteilsrecht wird die Entscheidung des Gesetzgebers umgesetzt, bestimmte gesetzliche Erben, trotz ihrer Enterbung, am Nachlass partizipieren zu lassen. Es sichert den Abkömmlingen, den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers eine grundsätzlich unentziehbare Mindestbeteiligung in Form eines Geldanspruchs (§ 2317 BGB) gegen die Erben zu. Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall (§ 2317 Abs. 1 BGB); er ist übertragbar und vererblich (§ 2317 Abs. 2 BGB). Besonderes Augenmerk hat dem Pflicht...