Arbeitshilfe Juli 2020

Verjährte Pflichtteilsansprüche sind nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar?

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Pflichtteilsanspruch gegen sich selbst als Nachlassverbindlichkeit:

Führt die Geltendmachung eines verjährten Pflichtteilsanspruchs durch den Pflichtteilsberechtigten gegenüber sich selbst zu einer vom Erwerb des Erben abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeit?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB MAAAF-78339