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NWB-EV Nr. 10 vom Seite 342

Der Pflichtteil im Erbschaftsteuerrecht

Geltendmachung, Besteuerung und Gestaltungsmöglichkeiten

Dr. Rüdiger Werner

Das Pflichtteilsrecht spielt in der erbrechtlichen Beratung eine große Rolle, schränken doch die Regelungen des Pflichtteilsrechts den Gestaltungsspielraum des Erblassers erheblich ein. Der Pflichtteilsanspruch und seine Befriedigung durch den Erben spielen dabei über das Erbrecht hinaus auch im Erbschaftsteuerrecht eine große Rolle. In der Beratung ist dabei zu berücksichtigen, dass die Besonderheiten des Pflichtteilsrechts den Gestaltungsspielraum bei der Vermögensnachfolge zwar auf der einen Seite begrenzen, auf der anderen Seite aber auch Gestaltungsspielräume eröffnen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die erbschaftsteuerliche Behandlung des Pflichtteilsanspruchs sowie sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten.

Kernaussagen
  • Als erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb von Todes wegen gilt nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG auch der Pflichtteilsanspruch, dabei entsteht der Erbschaftsteueranspruch mit der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs.

  • Vereinbaren der Pflichtteilsberechtigte und der Erblasser einen Erbverzicht gegen Zahlung einer Abfindung, erfüllt dies den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG. Erfolgt der Verzicht dagegen durch Erbvertrag greift § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ein.

  • Erfolgt der Verzicht...

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