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Minimierung von Pflichtteilsansprüchen
Gestaltungsmöglichkeiten durch lebzeitige Zuwendungen, Verzicht oder Güterstandsvereinbarungen
Das Pflichtteilsrecht (§§ 2303 ff. BGB) gewährt den Pflichtteilsberechtigten eine grds. unentziehbare wirtschaftliche Mindestbeteiligung am Nachlass des Erblassers und ist verfassungsrechtlich geschützt (Art. 14 Abs. 1 i. V. mit Art. 6 Abs. 1 GG). Im Hinblick auf die zwingende Natur des Pflichtteilsrechts ist die Reduzierung zukünftiger Pflichtteilsansprüche ein Thema, das die erbrechtliche Kautelarpraxis besonders beschäftigt. Oftmals stellt sich dieses Problem in Bezug auf Abkömmlinge, die z. B. im Rahmen der Planung einer Unternehmensnachfolge gegenüber anderen Abkömmlingen des Erblassers zurückgesetzt werden sollen oder zu denen kein intaktes Verhältnis mehr besteht. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über einige mögliche Gestaltungen zur Vermeidung oder Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen und geht dabei auch auf einen aktuellen NWB GAAAE-87202 zum Erbverzicht bzw. Pflichtteilsverzicht ein.
In der NWB Datenbank stehen Ihnen folgende Schreibvorlagen zur Verfügung: Pflichtteilsverzicht der Abkömmlinge NWB NAAAD-44283, Zuwendungsverzicht gegenüber dem Erblasser NWB NAAAD-58922, Erb- und Pf...