Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die gesetzliche Neuregelung des Sanierungssteuerrechts
Einführung des § 3a EStG und § 7b GewStG sowie diverser flankierender Regelungen
Nach dem Ende des Sanierungserlasses aufgrund des Beschlusses des Großen Senats des hatte für die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen zunächst eine Unsicherheitsphase begonnen. In – im Vergleich zu anderen Anliegen – bemerkenswerter Geschwindigkeit hat der Gesetzgeber nun eine umfassende gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht. Diese ist in dem „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ – gemeinsam mit der namensgebenden „Lizenzschranke“ – enthalten. Der Beschluss der EU-Kommission, dass es sich nicht um eine staatliche Beihilfe (Art. 107 AEUV) oder um eine mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe handelt, ist allerdings für das Inkrafttreten noch erforderlich. Die Grundzüge der Neuregelung sollen hier dargestellt werden.
Weiss, Die Sanierung des Sanierungssteuerrechts, StuB 7/2017 S. 264 NWB WAAAG-42074
Wie weit reichen die Auswirkungen des neuen § 3a EStG?
Welche Folgen hat die Vorgabe zur Ausübung steuerlicher Wahlrechte?
Woran kann die Einführung der Neuregelung noch scheitern?
I. Einleitung
[i]Kanzler, Das Sanierungsprivileg
als Spielball zwischen den drei Gewalten, NWB 15/2017 S. 1078
NWB XAAAG-41618
Gehrmann,
Sanierungsgewinn, infoCenter
NWB NAAAA-41716
Rätke, Totgesagte
leben länger – Neues zum Sanierungserlass, BBK 9/2017 S. 411
NWB KAAAG-43666 Die nach dem Beschluss
des Großen Senats des BFH eingetretene Unsicherheit bezüg...