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Das Sanierungsprivileg als Spielball zwischen den drei Gewalten
Oder: Der Gesetzgeber hat das letzte Wort
[i]BFH, Beschluss vom 28.11.2016 - GrS 1/15 NWB OAAAG-37082 Mit Beschluss vom - GrS 1/15 NWB OAAAG-37082 hat der Große Senat des BFH festgestellt, dass die im sog. Sanierungserlass vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Die Entscheidung mag viele überrascht haben, wurde doch sowohl von den Finanzgerichten als auch im Schrifttum überwiegend die gegenteilige Auffassung vertreten. Der Begriff des Sanierungserlasses ist doppeldeutig: Zum einen kann man darunter den Erlass der auf einen Sanierungsgewinn [i]Bolik, NWB 8/2017 S. 552entfallenden Steuer verstehen. Zum anderen wird damit die vom BMF erlassene Verwaltungsanordnung bezeichnet, deren Gegenstand die genannte Billigkeitsentscheidung ist. Beide Bezüge sind im nachfolgenden Beitrag von Bedeutung.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. BFH-Beschluss vom 28.11.2016 - GrS 1/15
[i]Beschluss des Großen Senats zum SanierungserlassMit Beschluss vom - GrS 1/15 NWB OAAAG-37082 entschied der Große Senat des BFH, dass das BMF mit dem durch Schreiben vom (BStBl 2003 I S. 240) vorgesehenen Billigkeitserlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Steuer gegen den Grundsatz der Ge...