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Totgesagte leben länger – Neues zum Sanierungserlass
Reaktion des Gesetzgebers auf BFH-Rechtsprechung und Handlungsempfehlungen
[i]Bolik, Großer Senat des BFH erklärt Sanierungsgewinn für rechtswidrig, NWB 8/2017 S. 552 NWB JAAAG-37759 Bei einer erfolgreichen Sanierung kann ein Sanierungsgewinn entstehen, wenn Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten. Die Steuerpflicht dieses Sanierungsgewinns gefährdet aber den Sanierungserfolg. Hier half in der Vergangenheit der sog. Sanierungserlass des BMF. Der Große Senat des BFH hat den Sanierungserlass aber für rechtswidrig erklärt. Das BMF und der Gesetzgeber haben hierauf nun reagiert. Der Beitrag zeigt die Problematik der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen und stellt die neue Gesetzesregelung zur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen sowie das aktuelle BMF-Schreiben dar.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Die Steuerpflicht des Sanierungsgewinns
1. Entstehung eines steuerpflichtigen Sanierungsgewinns
[i]Gehrmann, Sanierungsgewinn, infoCenter NWB NAAAA-41716 Zu einem Sanierungsgewinn kommt es beim bilanzierenden Schuldner dann, wenn Gläubiger im Rahmen einer Sanierung auf ihre Forderungen verzichten. Der Schuldner (Unternehmer) muss dann seine korrespondierenden Verbindlichkeiten gewinnerhöhend ausbuchen, selbst wenn die Forderungen der Gläubiger bereits wertlos sind.
Anders [i]Verdeckte Einlage bei Gesellschafterverzicht ist dies, wenn es sich bei...