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Neue Grundsatzentscheidung des BFH zu sale-and-lease-back-Geschäften
Anmerkungen zum
Leasinggestaltungen sind in der Praxis seit langem weit verbreitet, werfen aber dessen ungeachtet immer wieder neue Detailfragen zur wirtschaftlichen Eigentümerstellung von Leasingnehmer oder Leasinggeber auf. Mit einer speziellen sale-and-lease-back-Gestaltung (einschließlich Andienungsrecht des Leasinggebers) musste sich der BFH in einem neuen wichtigen Grundsatzurteil vom befassen. Das Judikat ist lesenswert und setzt neue Akzente zur Auslegung der Negativ-Formel des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO (Ausschluss des rechtlichen Eigentümers), die unter Gläubigerschutzaspekten und steuerspezifischen Objektivierungsnotwendigkeiten zu begrüßen sind. Das Urteil steht in einem Spannungsverhältnis zu der auf bloße Kapitalmarktinformation ausgerichteten internationalen Rechnungslegung, die mit dem right-of-use-Konzept (IFRS 16) beim Leasingnehmer einem völlig anderen Ansatz folgt.
Was steht im Mittelpunkt der aktuellen BFH-Entscheidung zur Beurteilung der sale-and-lease-back-Gestaltung an Mobilien?
Woran orientiert sich der IV. Senat bei seiner Beurteilung?
Wie ist die Entscheidung vom insgesamt zu werten?