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Bilanzierung beim echten Mietkauf
I. Sachverhalt
Ab mietet M vom Hersteller H eine Maschine mit einem Listenpreis (zugleich Zeitwert) von 1.000 T€ für eine angemessene Jahresmiete von 114 T€. Das Mietverhältnis ist auf fünf Jahre abgeschlossen. Die Nutzungsdauer der Maschine beträgt zehn Jahre.
Im Mietvertrag wird M das Recht eingeräumt, die Maschinen zum zu 1.000 T€, jedoch unter Anrechnung von 5/6 der gezahlten Mieten, effektiv also zu 525 T€ zu erwerben. M übt dieses Recht zum aus.
II. Fragestellung
Wie ist das Mietverhältnis bzw. die Maschine bei M zu bilanzieren?
III. Lösungshinweise
1. Bilanzierung in 01 bis 05
1.1 Kein wirtschaftliches Eigentum
Das rechtliche Eigentum an der Maschine liegt bis zur Optionsübung bei H. Fraglich ist aber, ob das wirtschaftliche Eigentum bereits früher (zum ) auf M übergeht. Hiergegen spricht Folgendes:
Das Wertminderungsrisiko verbleibt vollständig bei H, da dieser kein Andienungsrecht und M keine Erwerbspflicht hat.
Die Wertsteigerungschance liegt bei M, da dieser über ein Ankaufrecht verfügt. Die Bedingungen dieser Option sind jedoch aus Sicht des Vertragsbeginns nicht günstig, da sich der Optionsausübungspreis...