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Insolvenzrecht | Insolvenzverwalter: Ablehnung der Aufnahme auf die Vorauswahlliste
Ein Insolvenzrichter kann die Aufnahme eines Bewerbers auf seine Vorauswahlliste ablehnen, wenn begründeter Anlass für die Vermutung besteht, dieser werde sein Amt als Insolvenzverwalter nicht höchstpersönlich ausüben. Ferner hat der Senat entschieden, dass ein Bewerber von sich aus offenlegen muss, dass er nicht unerhebliche Beteiligungen an einer Bank hält, dort in die Führungsebene eingebunden ist oder sie in bedeutendem Umfang regelmäßig berät, wenn diese Bank in vielen Insolvenzverfahren an diesem Insolvenzgericht als Insolvenzgläubigerin auftritt.
Das Gericht spricht die Verpflichtung [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 der Justizbehörde aus, die beantragte Amtshandlung vorzunehmen, soweit die Ablehnung der Maßnahme rechtswidrig und der Antragsteller dadurch in seinen Rechten verlet...