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Vertragsrecht | Unwirksamkeit der vertraglichen Rückdatierung zwecks Steuerverkürzung
Ist ein Vertrag unwirksam (§§ 134, 139 BGB), weil mit einer vertraglichen Regelung (hier: Rückdatierung des Beteiligungserwerbs) eine Steuerverkürzung (hier: zur Geltendmachung von Verlustzuweisungen) beabsichtigt war, steht das Rückforderungsverbot (§ 817 Satz 2 BGB) dem Herausgabeverlangen für die erbrachten Zahlungen dabei nur insoweit entgegen, wie die Zahlungen dem Vertragspartner gerade als Gegenleistung für die steuerverkürzende Abrede zufließen sollten. Insoweit sind die tragenden Erwägungen des VII. Zivilsenats des NWB RAAAE-63853 bzw. NWB QAAAE-94477, die im Falle eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG zum umfassenden Ausschluss bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche führen, nicht in gleicher Weise übertragba...