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Elektrofahrzeuge
Neu im Mai
Steuerfreier Ladestrom für Arbeitnehmer-Pkw
Die vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt gewährten Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers sind steuerfrei (vgl. das Stichwort „Elektrofahrzeuge“ unter Nr. 2 Buchstabe a). Die Steuerfreiheit des Ladestroms für den privaten Pkw des Arbeitnehmers ist auch in folgenden Fällen gegeben:
Der Arbeitgeber gestattet einem externen Anbieter den Betrieb von Ladevorrichtungen auf seinem Betriebsgrundstück für Zwecke seines Unternehmens. Die Kosten des von seinen Arbeitnehmern für ihre Fahrzeuge aus diesen Ladevorrichtungen bezogenen Ladestroms werden unmittelbar vom Arbeitgeber übernommen.
Der Arbeitgeber ist Mieter einer Immobilie. Zu dieser Immobilie gehören auch Ladevorrichtungen, die die Arbeitnehmer entweder exklusiv oder neben anderen Mietern der Immobilie nutzen können. Der Arbeitgeber übernimmt unmittelbar die Kosten des von seinen Arbeitnehmern an diesen Ladevorrichtungen bezogenen Ladestroms.
Die Überlassung von Strom aus der betrieblichen Ladesäule an die Arbeitnehmer zum Aufladen ei...