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Umsatzsteuerpflicht bei Sale-and-lease-back-Geschäften
Anmerkungen zum
Der BFH hatte einen Fall zur umsatzsteuerlichen Behandlung einer Sale-and-lease-back-Konstruktion zu entscheiden. Im Wesentlichen ging es um die Einordnung der Leistung als Lieferung, sonstige Leistung und um die Steuerbefreiung als Kreditgeschäft nach § 4 Nr. 8 Buchst. a) UStG. Daneben ging es auch um Fragen der Rechnungsstellung und § 14c UStG.
Sale-and-lease-back-Geschäfte können nach Ansicht des BFH als Mitwirkung des Käufers und Leasinggebers an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers und Leasingnehmers zu steuerpflichtigen sonstigen Leistungen führen.
Das Urteil beleuchtet das Verhältnis von Sale-and-lease-back-Konstruktionen zur Steuerbefreiung der Kreditgewährung.
Es gibt keinen „Automatismus“ (mehr), bei Vorliegen einer sonstigen Leistung auch von einer steuerfreien Kreditvergabe auszugehen.
I. Sachverhalt
[i]Ronig, Sale-and-lease-back-Verfahren, infoCenter NWB SAAAB-36692Walkenhorst, Sale-and-lease-back-Geschäfte, USt direkt digital 14/2016 S. 2 NWB MAAAF-78313Brunner, Sale-and-lease-back-Geschäfte, KSR 9/2016 S. 10 NWB OAAAF-80793Unkelbach, Ertragsrealisation bei Sale-and-lease-back-Gestaltungen aus Sicht der Umsatzsteuer, PiR 4/2007 S. 97 NWB RAAAC-41739 Die Klägerin ist eine GbR mit dem Zweck, elektronische Informationssysteme der Firma I zu erwerben und sofort an diese zurück zu verleasen. Im Jahr 2006 kaufte die Klägerin die Informationssysteme für 960.000 € zzgl. Umsatzsteue...