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Sale-and-lease-back-Geschäfte
Rechtliche Gestaltung und tatsächlicher wirtschaftlicher Gehalt bestimmen maßgeblich die steuerrechtliche Einordnung
Sale-and-lease-back-Geschäfte können als Mitwirkung des Käufers und Leasinggebers an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers und Leasingnehmers zu steuerpflichtigen sonstigen Leistungen führen.
Keine Verschaffung der Verfügungsmacht
Im Besprechungsurteil geht es um die Beurteilung eines vom Regelfall abweichenden Sale-and-lease-back-Geschäfts im Streitjahr 2007. Die eigens für den Zweck des Leasinggeschäfts gegründete GbR (Klägerin und Leasinggeberin) erwarb von der Verkäuferin (und Leasingnehmerin) Informationssysteme, die von der Verkäuferin selbst entwickelt worden waren und daher bilanziell von ihr nicht ausgewiesen werden konnten. Die Verkäuferin gewährte der Klägerin für den Kauf der Informationssysteme ein Darlehen in Höhe von zwei Dritteln des Nettokaufpreises. Die Leasingdauer und die Laufzeit des Darlehens betrugen jeweils 48 Monate. Über die Leasingraten erstellte die Klägerin eine Rechnung unter Ausweis von Umsatzsteuer; die Rechnung galt für die volle Vertragslaufzeit. Nach Zahlung der ersten Leasingrate wurden keine weiteren Zahlungen mehr geleistet, so dass die Klägerin den Leasingvertrag fristlos kündigte. In der Folge wurde das Insolvenzverfahren über das Vermög...