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Zur Behandlung einer als „Mitwirkung bei einer bilanziellen Gestaltung“ anzusehenden sonstigen Leistung im Rahmen eines „Sale-and-lease-back“-Modells
Vor dem Finanzgericht war im Anschluss an die BFH-Rechtsprechung, die Frage zur umsatzsteuerlichen Behandlung eines Sale-and-lease-back-Geschäfts zu klären.
I. Sachverhalt
Am wurde die Klägerin per Gesellschaftsvertrag gegründet. Deren ausschließlicher Gesellschaftszweck war laut § 1 des Gesellschaftsvertrags der Erwerb von elektronischen Informationssystemen von der Firma K-Gesellschaft-mbH (K), um diese sofort wieder gewinnbringend an K zurück zu verleasen. Was durch einen Leasingvertrag im Wege des „Sale-and-lease-back“-Modells mit einer Vertragslaufzeit von 48 Monaten realisiert werden sollte. Beteiligt an der Klägerin waren mehrere Gesellschafter, u. a. die M-GmbH & Co. Rendite Leasing KG´s, die M-GmbH & Co. Leasingfonds KG und die M-Geschäftsführungs-GmbH, welche die Geschäftsführung der Klägerin übernahm. Mit Ablauf dieses Leasingvertrags sollte die Klägerin nach § 14 Abs. 2 und § 16 des Gesellschaftsvertrags aufgelöst und durch die geschäftsführende Gesellschafterin liquidiert werden.
Am kaufte die Klägerin elektronische Informationssysteme zu einem Gesamtkaufpreis v. 960.000 € zzgl. 153.600 € USt. Zeitgleich wurde vereinbart, dass K der Klägerin ein Dar...