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Steuerrecht | Zuzahlung bei Privatnutzung des Dienstwagens
Ein Nutzungsvorteil aus der Privatnutzungsmöglichkeit des Dienstwagens ist auch dann anzusetzen und zu versteuern, wenn der Arbeitnehmer Zuzahlungen an den Arbeitgeber leistet. Die Höhe des Nutzungsvorteils wird aber durch die Zuzahlungen gemindert. Insoweit ist der Arbeitnehmer nämlich nicht bereichert.
Auch [i]Schönfeld/Plenker, Firmenwagen zur privaten Nutzung, Lexikon für das Lohnbüro NWB ZAAAD-15258 das BMF verneint eine Bereicherung, soweit der Arbeitnehmer zu Zuzahlungen verpflichtet ist. Nach dem BMF darf die Zuzahlung aber, soweit sie den Nutzungsvorteil nach der 1 %-Methode übersteigt, nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies ist aber umstritten.