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Steuerrecht | Anwendungserlass zur Berichtigung von Steuererklärungen
Das BMF hat den Anwendungserlass zu § 153 AO veröffentlicht: Der Anwendungserlass betrifft die Abgrenzung der Berichtigung von der Selbstanzeige, den Umfang der Anzeige- und Berichtigungspflicht, die anzeigepflichtigen Personen sowie den Zeitpunkt der Anzeige und der Berichtigung.
§ 153 AO regelt die Pflicht, unrichtige Erklärungen anzuzeigen und zu berichtigen, wenn nach Abgabe der Erklärung die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Erklärung erkannt wird und es zu einer Steuerverkürzung gekommen ist oder kommen kann.
Das [i]Pflicht zur Berichtigung einer unrichtigen Erklärungtypische Beispiel des § 153 AO ist die versehentliche Erklärung zu niedriger Einnahmen: Bemerkt der Steuerpflichtige den Fehler vor Ablauf der Festsetzungsfrist, muss er seinen Fehler unverzüglich anzeigen und berichtigen, also die richtige Höhe seiner Einnahmen mitteilen. ...