„Vereinfachungen“ im Umsatzsteuerrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
handhabbare und praktikable Regelungen wünscht sich jeder. Doch nicht immer sind sie vorhanden und nicht immer halten sie, was sie eigentlich versprechen. Grambeck greift auf die jüngsten Rechtsentwicklungen im Bereich der Konsignationslager auf. So hat Deutschland „für die Lieferung von Konsignationsware keine Vereinfachungsregelung, so dass sich ausländische Lieferanten prinzipiell im Inland registrieren müssen, um den innergemeinschaftlichen Erwerb und die sich anschließende steuerpflichtige Inlandslieferung an den Kunden deklarieren zu können.“ „Mehrere EU-Länder hingegen verzichten auf eine Registrierung des nicht ansässigen Lieferanten.“
Auf widmet sich Eckert der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG unter Berücksichtigung der Vereinfachungsregelungen des § 44 UStDV. Schon im Intro seines Beitrags weist er darauf hin, dass „die Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG eines der schwersten Themen im Dschungel des Umsatzsteuerrechts ist. Es haben sich nicht nur durch Rechtsprechung und Gesetzesänderung die Tatbestände des § 15a UStG um ein Vielfaches erhöht, sondern es bleiben trotz Vereinfachungsregelungen zu viele Sachverhalte, die es während des Berichtigungszeitraums zu überwachen gilt."
Die Urteilsbesprechungen der heutigen Ausgabe haben eines gemeinsam. In ihnen geht es um die Frage, ob Landesärztekammer (), Reha-Klinik () oder Scheinselbständige unternehmerisch tätig geworden sind. Welche Folgen es haben kann, wenn ein Scheinselbständiger fälschlicherweise davon ausgeht, Unternehmer zu sein, erläutert der Beitrag von Gehm auf .
Beste Grüße
Susanne Stillers
Fundstelle(n):
USt direkt digital 8 / 2016 Seite 1
NWB QAAAF-71223