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Consignment reloaded
Finanzverwaltung greift jüngste Rechtsentwicklungen positiv auf
Drei Finanzgerichte haben in 2015 zu Konsignationslagern entschieden. Die OFD Frankfurt a. M. greift in der nunmehr insbesondere das Urteil des auf, gegen das die Revision anhängig ist (Az. des BFH: V R 31/15), und lässt das Ruhen der Verfahren in entsprechenden Fällen zu. Darüber hinaus enthält die Verfügung eine aktualisierte Übersicht der Vereinfachungsregelungen, die in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten gelten.
A. Hintergrund
Grundsätzlich kann ein Unternehmen innergemeinschaftliche Warenlieferungen an ein anderes Unternehmen abwickeln, ohne im Bestimmungsland umsatzsteuerlich registriert zu sein. Hierfür sorgt das Zusammenspiel der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen auf Seiten des Lieferers und die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs durch den Empfänger.
Etwas anderes gilt unter Umständen, wenn im Zeitpunkt des Verbringens der Ware in den anderen Mitgliedstaat noch kein Eigentumsübergang stattfindet. Dies betrifft zum Beispiel die Lieferung von Konsignationsware in ein Warenlager. Hier bleibt der Verkäufer zivilrechtlich Eig...