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Bilanzierung immaterieller Güter nach DRS 24
Änderungen gegenüber E-DRS 32
Das BMJV hat jüngst den vom DRSC beschlossenen DRS 24 zu „Immateriellen Vermögensgegenständen im Konzernabschluss“ veröffentlicht. Der zugrunde liegende E-DRS 32 war zuvor kontrovers diskutiert und insbesondere vom IDW in Teilaspekten angegriffen worden. Dies verwundert nicht, handelt es sich beim immateriellen Vermögen in einer wissensbasierten Gesellschaft und Wirtschaft doch um eine herausragende Vermögensgruppe. Mit der Veröffentlichung von DRS 24 stellt sich die Frage, welche Folgerungen sich für die Praxis ergeben. Dies gilt insbesondere für die von der bisherigen Auffassung des IDW abweichenden Regelungen.
Mujkanovic, Ansatz immaterieller Güter nach E-DRS 32, NWB GAAAE-95782
Welche Änderungen sind gegenüber dem Entwurf E-DRS 32 erfolgt?
Welche kritischen Punkte ergeben sich?
Hilft der neue Standard der Praxis?
I. Immaterielle Güter nach DRS 24
1. Ansatz
[i]Mujkanovic, Bewertung und Ausweis immaterieller Güter nach E-DRS 32, StuB 15/2015 S. 575 NWB YAAAE-97960 Mujkanovic, Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts: Aufgabe des Vorsichtsprinzips und normierter Rechtsbruch?, StuB 8/2015 S. 292 NWB LAAAE-88486 Hoffmann, Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss nach E-DRS 32, StuB 12/2015 S. 441 NWB TAAAE-93011 Utz/Frank, Immaterielle Vermögensgegenstände (HGB, EStG), infoCenter NWB RAAAB-05671 Im Rahmen des Kommentierungsprozesses zu E-DRS 32 wurden zwar in Literatur und Stellungnahmen einzelne Aspekte des Entwurfs kritisiert. Das DRSC hat sich davon jedoch nicht nennenswert beeinflussen lassen und den Entwurf, so...