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Bewertung und Ausweis immaterieller Güter nach E-DRS 32
Kompatibel mit den GoB?
In einem früheren Beitrag wurden die Vorschläge des DRSC zum Ansatz immaterieller Güter kritisch hinterfragt. Aufgrund differenzierender Gesetzesregelungen und der Ermessensspielräume bestehen bei der Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände erhebliche Unsicherheiten. Daraus ergeben sich Auslegungsfragen mit teils erheblicher Auswirkung auf den Abschluss. Zudem bestehen einige Abgrenzungsprobleme und Interpretationsspielräume zum Ausweis. Nachfolgend werden die Vorschläge des DRSC insbesondere zur Bewertung dargestellt und auf ihre Kompatibilität mit den GoB untersucht.
Mujkanovic, Ansatz immaterieller Güter nach E-DRS 32, NWB GAAAE-95782
Ergeben sich Neuerungen für die Bewertung?
Weicht das DRSC von herrschenden Meinungen zur Bewertung ab?
Welche Ausweisvorschläge ergeben sich?
I. Bewertung
1. Zugangsbewertung
[i]Hoffmann, Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss nach E-DRS 32, StuB 12/2015 S. 441 NWB TAAAE-93011 Theile, Entwurf E-DRS 32: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss, BBK 11/2015 S. 522 NWB AAAAE-91163 Mujkanovic, BilRUG: Folgebewertung des selbsterstellten immateriellen Anlagevermögens und des Geschäfts- oder Firmenwerts, StuB 20/2014 S. 751 NWB GAAAE-76951 Mujkanovic, Softwarebilanzierung nach HGB und IFRS, PiR 10/2013 S. 301 NWB YAAAE-45500 Mujkanovic/Roland, Goodwill-Bilanzierung nach BilMoG, StuB 10/2012 S. 379 NWB VAAAE-09777 Die Zugangsbewertung immaterieller Vermögensgegenstände erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen mit den bis zur Erreichung des betriebsbereiten Zustands anfalle...