NWB Nr. 20 vom Seite 1436

Wissenswertes zum Mindestlohn

Seit dem gilt in Deutschland ein gesetzlicher, flächendeckender Mindestlohn von 8,50 € brutto je Arbeitsstunde. Kritisiert wird von verschiedenen Seiten, dass sich im Mindestlohngesetz relativ wenige konkrete Regelungen für die Umsetzung in die Praxis finden. So fordert z. B. auch der Deutsche Steuerberaterverband eine praxisgerechtere Ausgestaltung (s. NWB 10/2015 S. 651). Einer Korrektur bedürfen hiernach insbesondere die Regelungen zu den besonderen Aufzeichnungspflichten zur täglichen Arbeitszeit. Auch wird bemängelt, dass einige berufs- und haftungsrechtliche Fragen zu klären sind, z. B., inwieweit die Berufsangehörigen besondere Hinweispflichten in Bezug auf die Aufzeichnungspflichten treffen.

[i] Wörz, NWB 20/2015 S. 1481Einen Überblick über die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf die arbeitsintensive Gastronomiebranche gibt Wörz auf Seite 1481 in dieser Ausgabe. Nützliche Werkzeuge rund um das Mindestlohngesetz finden Sie in der NWB Datenbank; eine kleine Auswahl stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

Mandanten-Information zum Mindestlohn ab

[i]Mandanten-Information NWB RAAAE-78080 Die Anwendung und praktische Umsetzung des Mindestlohngesetzes stellt viele Ihrer Mandanten vor Probleme. Mit der Mandanten-Information zum Mindestlohn geben Sie Ihren Mandanten auf fünf Seiten einen kompakten Überblick an die Hand. Die Mandanten-Information erläutert, was in der Praxis mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes zu beachten ist und gibt u. a. Antworten auf die Fragen:

  • Was gilt für Minijobber?

  • Unterfallen auch Arbeitsverhältnisse zwischen Angehörigen dem Mindestlohn?

  • Was gilt für Praktikanten?

  • Welche Dokumentationspflichten treffen den Arbeitgeber?

  • Welche Folgen hat ein Unterschreiten des Mindestlohns?

Sie können die Mandanten-Information „Mindestlohn ab “ in der NWB Datenbank unter der NWB DokID NWB RAAAE-78080 sowohl als word- als auch als pdf-Version herunterladen.

Übersicht „Mindestlohn: Allgemeinverbindliche Tarifabschlüsse nach Branchen“

[i]Übersicht NWB UAAAE-70432 Das Mindestlohngesetz enthält für bestimmte Branchen Übergangs- bzw. Sonderregelungen. Während der Übergangszeit zwischen 2015 bis Ende 2016 kann über Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden, von dem Mindestlohn von 8,50 € nach unten abgewichen werden. Spätestens 2017 muss auch in diesen Branchen (z. B. Friseurhandwerk, Pflegebranche) mindestens 8,50 € pro Stunde gezahlt werden. Unter der NWB DokID NWB UAAAE-70432 können Sie eine Übersicht aufrufen, die die als allgemeinverbindlich erklärten tariflichen Abschlüsse nach Branchen und mit den jeweiligen Mindestlöhnen enthält. S. 1437

Muster „Arbeitszeiterfassung Mindestlohn”

[i]Muster NWB DAAAE-83412 Das Mindestlohngesetz erfordert vom Arbeitgeber u. a. eine detaillierte Zeiterfassung seiner Mitarbeiter. Das Muster „Arbeitszeiterfassung Mindestlohn“ unter der NWB DokID NWB DAAAE-83412 ist sofort einsetzbar und zeigt, wie die Zeiterfassung aufgebaut werden kann.

Hinweis

Über die NWB DokID NWB GAAAE-88492 gelangen Sie zum Online-Service der Zollverwaltung, der Ihnen u. a. Informationen zu den Zuständigkeiten bei der Auskunftserteilung gibt. Den ausführlichen Online-FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie unter der NWB DokID NWB LAAAE-78082 aufrufen.

Vertiefende Literatur

In der NWB Datenbank finden Sie die folgenden Zeitschriftenbeiträge rund um das Thema „Mindestlohn“:

Wussten Sie schon?

[i]Zwei Freidokumente Ihrer WahlIn der NWB Datenbank stellen wir Ihnen jeden Monat zwei Freidokumente Ihrer Wahl zur Verfügung. So können Sie gratis, schnell und unkompliziert in nicht abonnierte Themenbereiche hineinschnuppern. Sie als angemeldeter Online-Nutzer erhalten – unabhängig von der Anzahl der abonnierten Fach-Module bzw. Vorteils-Pakete – pro Monat zwei Freidokumente (Zeitschriftenbeiträge unter 50 Seiten Umfang, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsnormen).

Fundstelle(n):
NWB 2015 Seite 1436 - 1437
VAAAE-89835