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BBK Nr. 8 vom Seite 370

Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz

Fallstricke, Handlungsempfehlungen und Sanktionen

Günther H. Krüger

Mit [i]Steinheimer/Krusche, Der neue Mindestlohn, NWB 45/2014 S. 3410 NWB AAAAE-78051 dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz – TAStG) vom ist das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft getreten. Damit gilt seit dem erstmals eine gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze in Deutschland, wie übrigens in 21 anderen EU-Mitgliedsstaaten. Wesentliche Zielsetzung dabei war, einerseits die Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien zu stärken und andererseits für die Arbeitnehmer angemessene Arbeitsbedingungen zu garantieren. Das MiLoG legt den Mindestlohn flächendeckend derzeit bei 8,50 € brutto je Zeitstunde fest. Er gilt in dieser Höhe vorerst bis zum . Anpassungen werden zum und danach alle zwei Jahre vorgenommen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Rechtliche und tarifliche Grundlagen

Die [i]Gesetzliche Grundlagen wesentlichen gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn finden sich im

  • Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns ,

  • Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung ,

  • Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeit...

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