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Die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
MiLoG verursacht Handlungsbedarf
[i]Steinheimer/Krusche, NWB 45/2014 S. 3410Arbeitgeber, die ihren geringfügig Beschäftigen einen Stundenlohn von mehr als 8,50 € bezahlen, vertreten häufig die Auffassung, dass sie von dem zum in Kraft tretenden Mindestlohngesetz nicht betroffen sind. Dies ist, wie im Folgenden zu zeigen ist, ein [i]Eilts, Mini-Jobs in der Praxis, NWB Verlag Herne, 2014, ISBN: 978-3-482-64981-3Trugschluss, weil die Berechnung des Mindestlohns ihre Tücken hat und neue Dokumentationspflichten zu beachten sind.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Mindestlohn: Allgemeinverbindliche Tarifabschlüsse nach Branchen – Übersicht NWB UAAAE-70432
Mindestlohn: Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen – Checkliste NWB MAAAE-71142
Mandanten-Information zum Mindestlohn ab NWB RAAAE-78080
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte – Mustervertrag NWB MAAAB-05382
Grundlagen „Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)“ NWB OAAAE-32435
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Höhe des Mindestlohns
[i]Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf den MindestlohnArbeitnehmer haben ab dem einen Anspruch auf ein (Mindest-)Arbeitsentgelt von 8,50 € brutto je Zeitstunde (Zeitlohn). Ausnahmen bestehen für Praktikanten (§ 22 MiLoG), Jugendliche, ehrenam...