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Mindestlohn 2.0 – Die erste Erhöhung
Voraussichtlich 8,84 € brutto ab dem 1. 1. 2017
[i]Zu den zehn wichtigsten Erkenntnissen seit einem Jahr Mindestlohn Krusche/Ratzesberger, NWB 8/2016 S. 564Der gesetzliche Mindestlohn gilt seit dem . Nun wird die erste Erhöhung vermeldet. Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung am einstimmig beschlossen, dass sich der gesetzliche Mindestlohn ab dem auf 8,84 € brutto je Zeitstunde erhöhen soll. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles wird nun den Beschluss der Mindestlohnkommission der Bundesregierung vorlegen, damit dieser als Rechtsverordnung zum rechtsverbindlich werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung den Beschluss „durchwinken“ wird. Empirische Studien mit fundierten Daten zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns gibt es (noch) nicht wirklich. Erschwerend kommt hinzu, dass die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns durch die insgesamt gute Konjunktur auf dem deutschen Arbeitsmarkt abgeschwächt werden. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist aus diesem Grund einmal direkt in die Betriebe gegangen und hat bundesweit rund 16.000 Unternehmen befragt. 4,7 % der befragten Unternehmen gaben an, dass sie aufgrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Arbeitnehmern hätten kündigen müssen, 10,4 % haben weniger Neueinstel...